Relevanz des Themas
Mangelnde Chancengleichheit bei der Jobsuche ist ein Dauerbrenner in der gesellschaftlichen Debatte. Diskriminierendes Verhalten seitens der Arbeitgeber lässt sich in der Praxis jedoch meist schwer belegen. Um politische Maßnahmen gegen Diskriminierung dennoch mit harten Fakten zu untermauern, bedient sich die Wissenschaft des sogenannten „Correspondence Testing”. Dazu werden fiktive Bewerbungen auf reale Stellenausschreibungen verschickt, wobei jeweils nur ein Merkmal variiert wird, das die Zugehörigkeit des Bewerbers zu einer bestimmten Arbeitsmarktgruppe kennzeichnet.
Wichtige Resultate
Pro
Durch „Correspondence Testing“ lässt sich Diskriminierung in der ersten Phase der Bewerberauswahl belegen.
Dies gilt etwa für Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung.
Unterschiede im Ausmaß der Diskriminierung je nach Region oder Berufsgruppe werden deutlich.
Die Methode liefert Erkenntnisse zu typischen Merkmalen eines „diskriminierenden“ Arbeitgebers.
Die Forschungsergebnisse sind für Politik und Wirtschaft gleichermaßen nutzbar.
Contra
Diskriminierungen bei der Entlohnung oder bei Beförderungsentscheidungen lassen sich mit dieser Methode nicht aufdecken.
Die Methode ist nur auf die Bewerbersuche mittels formeller Stellenausschreibungen anwendbar.
Die Ergebnisse lassen sich nicht ausschließlich den Präferenzen der Arbeitgeber zuschreiben.
Eine übermäßige Nutzung fiktiver Bewerbungen könnte Arbeitgeber veranlassen, auf alternative Suchmethoden umzusteigen.
Mit den Forschungserkenntnissen lässt sich kein gerichtsfester Nachweis von Diskriminierung führen.