Ökonomische Effekte eheähnlicher Partnerschaften

De-facto-Lebensgemeinschaften beeinflussen Paarbildung, Arbeitsangebot und Familiengründung

San Diego University, USA

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Relevanz des Themas

Neben der regulären Heirat erkennen Australien, Brasilien und 11 US-Staaten eine Ehe nach Gewohnheitsrecht (Common-Law- oder De-facto-Ehe) an, die unter bestimmten Bedingungen (z.B. Erbe im Todesfall) der formalen Ehe rechtlich gleichgestellt ist. Frankreich und einige andere Länder verfügen ebenfalls über verschiedene anerkannte Formen von (auch gleichgeschlechtlichen) eheähnlichen Gemeinschaften. Da sie die Paarbildung wie auch das Arbeitsangebot von Frauen zu reduzieren scheinen, stellt sich aus politisch-ökonomischer Sicht durchaus die Frage nach der Abschaffung dieser Alternativen zur traditionellen Ehe. Die Forschung zeigt, wie stark sozioökonomische Ergebnisse durch die Entscheidung zwischen verschiedenen Formen der Lebenspartnerschaft beeinflusst werden.

Hausarbeitszeit von Frauen und Common-Law-Ehe (USA, 2003-2011)

Wichtige Resultate

Pro

Rechtlich anerkannte eheähnliche Partnerschaften reduzieren Teenagerschwangerschaften vor allem in der Altersgruppe unter 18 Jahren und unter schwarzen Jugendlichen.

Common-Law-Ehen sorgen für einen Anstieg der Erwerbsbeteiligung verheirateter Männer.

Common-Law-Ehen scheinen dazu zu führen, dass Frauen pro Woche eine bis zwei Stunden weniger für außerhäusliche Arbeit aufbringen.

Contra

Besteht die Möglichkeit zur Common Law-Ehe, geht die Paarbildung bei akademisch gebildeten Männern und nicht-akademisch gebildeten Frauen zurück.

Die Common-Law-Ehen in den USA schmälern ebenso wie eheähnlichen Gütergemeinschaften in Frankreich die Erwerbsbeteiligung von verheirateten und zusammenlebenden Frauen.

Dort, wo eine Ehe nach dem Gewohnheitsrecht möglich ist, verbringen verheiratete und zusammenlebende Frauen mehr Zeit mit Hausarbeit.

Kernbotschaft des Autors

Gesetze, die Ehe, Partnerschaft und Scheidung regeln, haben größere ökonomische und soziale Auswirkungen als von der Politik in der Regel angenommen. Die eheähnlichen Lebensgemeinschaften bilden hier keine Ausnahme. Die rechtliche Anerkennung einer Common-Law-Ehe beeinflusst das Verhalten derjenigen, die diese Form der Partnerschaft in Betracht ziehen unmittelbar und verändert ihre Entscheidungen zu Paarbildung, Arbeitsangebot und Familiengründung. Mit der Modifikation von entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen – gerade auch zur Güterteilung im Scheidungsfall – kann die Politik Einfluss auf diese Effekte nehmen.

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